Aufgaben
Sie beschliesst ausserdem:
- den Voranschlag und den Steuerfuss
- die Rechnung
- Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig 75'000 Franken oder jährlich wiederkehrend 20'000 Franken übersteigen
- Spezialfinanzierungen
- zweckgebundene Mittel und ihre Erträge
- Gründung, Erweiterung oder Aufhebung von Anstalten und Unternehmungen
- Geschäfte, welche der Zusammenarbeit der Gemeinden dienen
- Beitritt oder Austritt zu einem Zweckverband
Die Gemeindeversammlung übt weiter die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane aus.
Kompetenzen
Voraussetzungen
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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