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Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr, in der Regel in der Mehrzweckhalle, zusammen.

Kontakt

Peter Frei, Gemeindepräsident
peter.frei@obergoesgen.ch

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung erlässt und ändert die Gemeindeordnung und alle rechtsetzenden Gemeindereglemente.

Sie beschliesst ausserdem:
  • den Voranschlag und den Steuerfuss
  • die Rechnung
  • Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig 75'000 Franken oder jährlich wiederkehrend 20'000 Franken übersteigen
  • Spezialfinanzierungen
  • zweckgebundene Mittel und ihre Erträge
  • Gründung, Erweiterung oder Aufhebung von Anstalten und Unternehmungen
  • Geschäfte, welche der Zusammenarbeit der Gemeinden dienen
  • Beitritt oder Austritt zu einem Zweckverband

Die Gemeindeversammlung übt weiter die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane aus.

Kompetenzen

Siehe unter "Aufgaben"

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Obergösgen. Stimmberechtigt hingegen nur Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in Obergösgen ihre Schriften hinterlegt und das 18. Altersjahr vollendet haben sowie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung
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