Für die Einbürgerungen ist die Bürgergemeinde Obergösgen zuständig.
Damit ein Einbürgerungsgesuch in Obergösgen gestellt werden kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitzerfordernisse, mindestens
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
- 4 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn
- 2 Jahre Wohnsitz in Obergösgen
- Sprachkenntnisse in Deutsch
- schriftlich A2 / mündlich B1
- Beachten der schweizerischen Rechtsordnung
- Erledigen der finanziellen Verpflichtungen
Für Auskünfte nehmen Sie bitte mit dem Präsidenten der Einbürgerungskommission Kontakt auf:
Spielmann Daniel
Hardmattring 2
4653 Obergösgen
Telefon 062 295 36 36
E-Mail: d.c.spielmann@obergoesgen.ch