Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via eUmzug https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so oder direkt am Schalter abmelden.
E-Umzug: Voraussetzungen bei Wegzug aus dem Kanton Solothurn
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
Für Drittstaatsangehörige (Ausländerausweis in Kreditkartenformat) ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet!
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste / Gemeindeschreiberei | 062 285 51 51 | flavia.bruegger@obergoesgen.ch |
Name | Download |
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