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FAQs
Frage |
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Die Schweiz ist ein Mehrparteienstaat. Die vier grössten Parteien im Land sind im Bundesrat (Landesregierung) vertreten (alphabetische Reihenfolge): o Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) o Freisinnig-Demokratische Partei. Die Liberalen (FDP) o Schweizerische Volkspartei (SVP) o Sozialdemokratische Partei (SP) Es gibt noch etliche weitere Parteien im Land. Weil keine Partei über die absolute Mehrheit verfügt, geht es in der schweizerischen Politik stets darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden. Parlament: weitere Informationen zum Thema: |
Der Nationalfeiertag ist der 1. August. An diesem Tag sollen die drei Urkantone auf dem Rütli den Bund beschworen haben, so die Überlieferung. An vielen Orten in der Schweiz wird der Nationalfeiertag mit Festumzügen, Ansprachen und Feuerwerk gefeiert. Die Nationalhymne ist der «Schweizerpsalm». Obschon man die Hymne bereits 1841 zum ersten Mal öffentlich vortrug, wurde sie erst 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt. |
Das hat im Wesentlichen vier Gründe: o Die individuellen Freiheiten jeder Person sind durch die Bundesverfassung garantiert. o Minderheiten sind dank einem föderalistischen Staatsaufbau geschützt. o Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt. Mehrmals jährlich finden deshalb Volksabstimmungen statt, bei welchen die Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Fragen mitentscheiden können. o Mittels Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Und mit einem Referendum ist es möglich, Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorzulegen. |
In der Schweiz gehören der Föderalismus und die Subsidiarität zu den staatspolitischen Grundprinzipien. Vereinfacht formuliert meint dies zunächst: Der Bund, die 26 Kantone und die rund 2600 Gemeinden in der Schweiz teilen die öffentlichen Aufgaben untereinander auf, wobei die Kantone möglichst eigenständig sein sollen. Föderalismus: Die Kantone in der Schweiz haben ein hohes Mass an Autonomie. Sie verfügen über eigene Verfassungen, über Parlamente (nicht in allen Kantonen), Regierungen, Gerichte und Polizei. Eine Folge davon ist, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen gibt. Durch Absprachen unter den Kantonen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz trotzdem gut funktioniert. Dank diesem föderalistischen System sind die Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten besser geschützt. Ein Nachteil ist allerdings, dass das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden manchmal recht komplex und aufwändig ist. Subsidiarität: Wichtiger Grundgedanke dabei ist, dass zunächst die kleineren Strukturen (Gemeinden und Kantone) für die Lösung von Aufgaben zuständig sind. Kann die Gemeinde eine Aufgabe nicht bewältigen, übernimmt der Kanton die Zuständigkeit. Und bei jenen Aufgaben, welche auch der Kanton allein nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund über. Beispiele dafür sind Aussenpolitik, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht, Berufsbildung oder nationale Infrastrukturen. |
Die Schweiz beruht auf einer Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) und ist somit ein Rechtsstaat. Die Schweiz ist eine direkte Demokratie, weil die Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Angelegenheiten stark mitentscheiden können. Die direkte Demokratie der Schweiz gilt international als Vorbild. Sie ist auch föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen. Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind. Sie sind unterschiedlich gross und bilden weder eine sprachliche noch eine religiöse Einheit: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden (Halbkantone), Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Halbkantone), Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden (Halbkantone), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Online-Fragespiel: «Mach mich staatskundig» Broschüre «Der Bund kurz erklärt»: empfehlenswerte, kostenlose Broschüre über die politische Schweiz Swissinfo: Übersicht über alle 26 Kantone Statistik Schweiz: Die Kantone und ihre Hauptorte |
In der Schweiz unterscheidet man zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht. Aktives Wahlrecht meint, dass die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder von Parlamenten und Regierungen (ausgenommen die Landesregierung) wählen dürfen. Das passive Wahlrecht hingegen erlaubt es ihnen, sich auch selbst für die Wahl in ein politisches Amt zur Verfügung zu stellen. |
Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache in der Schweiz erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Einige Kantone haben aber bereits das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeinde- oder Kantonsebene eingeführt. Gemeinden dieser Kantone haben also die Befugnis, diese Rechte ihrer ausländischen Wohnbevölkerung zu gewähren oder auch nicht. In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. Auch Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Es gibt für Ausländerinnen und Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren. Damit lässt sich auf lokaler Ebene, also beispielsweise im Quartier oder in der Gemeinde, einiges bewirken. |
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben zu erfüllen. Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer. Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben. |
In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Politik aktiv mitzugestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert. o Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreter in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven von Kantonen und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht durch das Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt. o Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze - auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber. o Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Und sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich ist, braucht es allerdings eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift so verlangen. Das letzte Wort hat dann das Volk bei der Abstimmung. o Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen - also auch Migrantinnen und Migranten -, schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen. Swissworld: weitere Informationen zum Thema: |
Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus: o Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone. o Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer der Bundesräte übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten. o Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht. Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte. Swissworld: weitere Informationen zum Thema |
Die geografische Lage im Herzen Europas hat die Geschichte und Entwicklung der Schweiz stark beeinflusst. In verschiedenen geschichtlichen Epochen kämpften benachbarte Völker und Staaten immer wieder um die Schweiz, die sich aber erfolgreich dagegen zur Wehr setzte. Im Jahr 1291 schlossen sich die Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem Bund zusammen. Sie legten damit den Grundstein zur alten Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang ist der so genannte Rütlischwur überliefert. Das Rütli ist eine Wiese am Vierwaldstättersee. Auf dieser Wiese sollen sich damals die Vertreter der drei Urkantone getroffen haben. Sie legten den Schwur ab, sich gegen die Habsburger zu einem Bund zusammenzuschliessen. Diesem Bund traten dann im Laufe der Jahrhunderte weitere Kantone bei. Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Damals schuf die Mehrheit der Kantone einen modernen Bundesstaat, indem man eine Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) annahm. Darin war unter anderem geregelt, dass gewisse Bereiche wie Militär, Zölle oder das Post- und Münzwesen zentralisiert und vereinheitlicht wurden; aber auch die Autonomie der Kantone hat man in der Verfassung verankert. swissworld: kurzer Überblick über die Schweizer Geschichte |